Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
für Hardware und Software
EDV Hard und Software Rainer Schuster - nachfolgend EDV RS genannt


1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen EDV RS und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens EDV RS nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich bei EDV RS anzuzeigen.

2. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen von EDV RS sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei EDV RS. Im Verzugsfalle ist EDV RS berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz oder eine pauschale Mahngebühr (bei Zahlungserinnerung 2,50 €, bei erster Mahnung 5,00 €, bei zweiter Mahnung 10,00 €) berechnet. Rechnungen die nach Ablauf der Zahlungsfrist der zweiten Mahnung nicht bezahlt wurden, werden mit einem gerichtlichen Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid beigetrieben. Rechnungen werden ausschließlich per Mail versandt, ist eine Papierrechnung auf dem Postweg gewünscht, fallen zusätzlich 1,50 € an.  EDV RS ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

3. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind frei bleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von EDV RS genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die EDV RS eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl EDV RS diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird EDV RS an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von EDV RS nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn EDV RS nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn EDV RS nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird EDV RS die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von EDV RS liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich an EDV RS zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht EDV RS aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager von EDV RS verlässt.

4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen EDV RS aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum EDV RS. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt EDV RS stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und EDV RS auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an EDV RS abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde EDV RS unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt EDV RS unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und EDV RS dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde EDV RS bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, EDV RS alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

5. Haftungsbeschränkung
EDV RS haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EDV RS nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme von EDV RS aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

6. Gewährleistung für Hardware
EDV RS gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
EDV RS und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde EDV RS unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von EDV RS Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde EDV RS eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt EDV RS mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache - er wünscht. EDV RS ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. EDV RS kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen hat EDV RS zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde EDV RS das Recht ein, einen funktionalen Treiber, binnen 14 Tagen ab Mitteilung an EDV RS, nachzuliefern.
Hat der Kunde EDV RS wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel EDV RS nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme EDV RS grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen EDV RS entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

7. Vertraulichkeit
EDV RS und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

10. Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei EDV RS gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

11.Schutzrechte
Ohne ausdrückliche Genehmigung von EDV RS ist es dem Käufer nicht gestattet, die von EDV RS erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.

12. Internetdomains
Internetdomains haben Grundsätzlich nur 10 MB Webspace, sollte der vorhandene Webspace von 10 MB überschritten werden, sind je weitere 10 MB die Domainkosten mit einem Rabatt von 20% ein weiteres Mal zu entrichten. Abgeschlossene Domains laufen immer ein Jahr und müssen mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Eine Domain kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zu nächsten Rechnungszeitpunkt (ist gleich Datum der Registrierung) von jedem Vertragspartner zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen (Postweg, Mail, Fax). Erfolgt die Kündigung zu spät, läuft die Domain ein weiteres Jahr. Die einmalige Registriergebühr von Domains liegt pauschal bei 25,- € netto je .de-Domain (andere Domain-Endungen auf Anfrage). Jede Domain hat 2 POP3-Postfächer - jedes weitere Postfach liegt bei 5,- Euro netto jährlich. Der Traffic der Domains ist auf 500 MB  (FTP, Web, Mail) je Monat festgelegt. Wird Traffic von mehr als 500 MB je Monat benötigt, kann weiterer Traffic dazu gekauft werden - Kosten siehe 12b. Internetdomains - Traffic-Pakete. Domains können bei Nichtbegleichung der Rechnung vorübergehend gesperrt werden, bis die Gebühren in voller Höhe beglichen sind. Die Sperrung kann das Mailpostfach ebenso betreffen.

12a. Domainpreise
Domains mit der Endung .de ohne Frontpage-Erweiterungen kosten ab 29,- € netto jährlich
Domains mit der Endung .de mit Frontpage-Erweiterungen kosten ab 49,- € netto jährlich
Domains mit der Endung .com ohne Frontpage-Erweiterungen kosten ab 69,- € netto jährlich
Domains mit der Endung .com mit Frontpage-Erweiterungen kosten ab 89,- € netto jährlich
andere Domain-Endungen auf Anfrage

12b. Traffic-Pakete
bis 200 MB zusätzlicher Traffic je Monat kosten 30 € netto jährlich
bis 500 MB zusätzlicher Traffic je Monat kosten 45 € netto jährlich
bis 1000 MB zusätzlicher Traffic je Monat kosten 75 € netto jährlich
bis 1500 MB zusätzlicher Traffic je Monat kosten 110 € netto jährlich
bis 2000 MB zusätzlicher Traffic je Monat kosten 130 € netto jährlich

Die Messung des Trafficverbrauchs wird mittels einer Statistik zum nächsten Rechnungstermin nachgereicht, falls der Kunde diese Messungsprotokolle schriftlich anfordert bzw. kann das Protokoll auch selbst eingesehen werden.

Höhere Traffic-Pakete auf Anfrage.

12c. Urheberrecht
Alle Rechte sind und bleiben vorbehalten. Alle Text-, Bild-, Grafik-, Ton-, Video- und Animationsdateien unterliegen dem Urheberrecht. Von EDV-RS erstellte und nacherstellte Dateien dürfen weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und auf anderen Internetseiten zur verwendet werden. Einige Seiten enthalten auch Daten, die dem Urheberrecht derjenigen unterliegen, die diese zur Verfügung gestellt haben.

13. Export
Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierten Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Käufer ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder weiterexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen "Department of Commerce", Abteilung für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf Länder, für die Beschränkungen gelten:
Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro), Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam;
Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten:
alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die begründete Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden, für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und biologischen Waffen verwendet werden;
Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten:
jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und biologische Waffen aus den USA importiert wurden.

14. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit EDV RS nur mit schriftlicher Einwilligung von EDV RS abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von EDV RS (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.