Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
für Hardware und Software
EDV Hard und Software Rainer Schuster - nachfolgend EDV RS genannt
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen EDV RS und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen,
die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch
wenn ihnen seitens EDV RS nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den
Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich bei
EDV RS anzuzeigen.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen von EDV RS sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum
zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei EDV RS. Im
Verzugsfalle ist EDV RS berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen
zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Zinsen
in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz oder eine pauschale
Mahngebühr (bei Zahlungserinnerung 2,50 €, bei erster Mahnung 5,00 €, bei
zweiter Mahnung 10,00 €) berechnet. Rechnungen die nach Ablauf der Zahlungsfrist
der zweiten Mahnung nicht bezahlt wurden, werden mit einem gerichtlichen
Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid beigetrieben. Rechnungen werden
ausschließlich per Mail versandt, ist eine Papierrechnung auf dem Postweg
gewünscht, fallen zusätzlich 1,50 € an. EDV RS ist berechtigt,
Teillieferungen vorzunehmen.
3. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind frei bleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat
reicht. Alle von EDV RS genannten Liefertermine sind unverbindliche
Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich
bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen
oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die EDV RS
eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl EDV RS diese
Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen
angemessenen Zeitraum. Wird EDV RS an der rechtzeitigen Vertragserfüllung,
z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei
ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit
der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs
Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins
nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf
sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von EDV RS nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der
Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn EDV RS nach Ablauf der
verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat
schriftlich zu erfolgen, wenn EDV RS nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt.
Wird EDV RS die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder
teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom
Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien
Ermessen von EDV RS liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen
sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche
Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich an EDV RS zu melden.
Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht EDV RS aufgrund des Unterlassens
dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem
Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus
dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über,
sobald die Ware das Werk oder das Lager von EDV RS verlässt.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen EDV RS aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und
Nebensache Eigentum EDV RS. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem
Eigentumsvorbehalt EDV RS stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.
h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und EDV RS auf
Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der
Versicherungsanspruch des Kunden als an EDV RS abgetreten. Der Kunde ist zur
Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt.
Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde EDV RS unverzüglich
schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt EDV RS
unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde
dennoch die Liefergegenstände veräußert und EDV RS dieses genehmigen sollte,
tritt der Kunde EDV RS bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen
seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, EDV RS alle zur
Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die
erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5. Haftungsbeschränkung
EDV RS haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EDV RS nur, wenn eine
wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des
Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter
Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar
bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen
Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und
dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme von EDV RS aus Gewährleistung oder Haftung ist
ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei
unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende
Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat,
durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen
Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene,
die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können,
Vorkehrungen zu treffen.
6. Gewährleistung für Hardware
EDV RS gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die
den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag
vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
EDV RS und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in
der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als
auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der
Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Während der Gewährleistungsfrist
auftretende Mängel hat der Kunde EDV RS unverzüglich schriftlich zu melden.
Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen
Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung
entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von EDV RS Geräte, Elemente oder
Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn,
dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel
weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind
und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde EDV RS eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt EDV RS mit, welche Art
der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen,
mangelfreien Sache - er wünscht. EDV RS ist jedoch berechtigt, die gewählte
Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für
sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine
erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. EDV RS kann
außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang
stehenden Mangel stehen hat EDV RS zwei Versuche innerhalb der vom Kunden
gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann
der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw.
Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch
ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem
Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten
Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw.
Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten
Treibers ist, so räumt der Kunde EDV RS das Recht ein, einen funktionalen
Treiber, binnen 14 Tagen ab Mitteilung an EDV RS, nachzuliefern.
Hat der Kunde EDV RS wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt
sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte
Mangel EDV RS nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde,
sofern er die Inanspruchnahme EDV RS grob fahrlässig oder vorsätzlich zu
vertreten hat, allen EDV RS entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn
der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig
lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in
englischsprachiger Version lieferbar ist.
7. Vertraulichkeit
EDV RS und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an
Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen,
Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund
der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen
Vertragszweckes nutzen.
10. Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei EDV RS gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von
Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
11.Schutzrechte
Ohne ausdrückliche Genehmigung von EDV RS ist es dem Käufer nicht gestattet, die
von EDV RS erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben
hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere
diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen
nach US-Recht, zu beachten.
12. Internetdomains
Internetdomains haben Grundsätzlich nur 10 MB Webspace, sollte der vorhandene
Webspace von 10 MB überschritten werden, sind je weitere 10 MB die Domainkosten
mit einem Rabatt von 20% ein weiteres Mal zu entrichten.
Abgeschlossene Domains laufen immer ein Jahr und müssen mindestens 3 Monate vor
Ablauf schriftlich gekündigt werden. Eine Domain kann unter Einhaltung der
Kündigungsfrist von 3 Monaten zu nächsten Rechnungszeitpunkt (ist gleich Datum
der Registrierung) von jedem Vertragspartner zum Laufzeitende gekündigt werden.
Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen (Postweg, Mail, Fax). Erfolgt die Kündigung zu spät, läuft die Domain
ein weiteres Jahr. Die einmalige Registriergebühr von Domains liegt pauschal bei
25,- € netto je .de-Domain (andere Domain-Endungen auf Anfrage). Jede Domain hat 2 POP3-Postfächer - jedes weitere
Postfach liegt bei 5,- Euro netto jährlich. Der Traffic der Domains ist auf 500 MB (FTP, Web, Mail) je Monat festgelegt. Wird Traffic von mehr als 500
MB je Monat benötigt, kann weiterer Traffic dazu gekauft werden - Kosten siehe
12b. Internetdomains - Traffic-Pakete. Domains können bei Nichtbegleichung der Rechnung vorübergehend
gesperrt werden, bis die Gebühren in voller Höhe beglichen sind. Die Sperrung
kann das Mailpostfach ebenso betreffen.
12a. Domainpreise
Domains mit der Endung .de ohne Frontpage-Erweiterungen kosten ab 29,- € netto
jährlich
Domains mit der Endung .de mit Frontpage-Erweiterungen kosten ab 49,- € netto
jährlich
Domains mit der Endung .com ohne Frontpage-Erweiterungen kosten ab 69,- € netto
jährlich
Domains mit der Endung .com mit Frontpage-Erweiterungen kosten ab 89,- € netto
jährlich
andere Domain-Endungen auf Anfrage
12b. Traffic-Pakete
bis
200 MB zusätzlicher Traffic je Monat kosten 30 € netto jährlich
bis 500 MB zusätzlicher Traffic je Monat kosten 45 € netto jährlich
bis 1000 MB zusätzlicher Traffic je Monat kosten 75 € netto jährlich
bis 1500 MB zusätzlicher Traffic je Monat kosten 110 € netto jährlich
bis 2000 MB zusätzlicher Traffic je Monat kosten 130 € netto jährlich
Die Messung des Trafficverbrauchs wird mittels einer Statistik zum nächsten
Rechnungstermin nachgereicht, falls der Kunde diese Messungsprotokolle
schriftlich anfordert bzw. kann das Protokoll auch selbst eingesehen werden.
Höhere Traffic-Pakete auf Anfrage.
12c. Urheberrecht
Alle Rechte sind und bleiben vorbehalten. Alle Text-, Bild-, Grafik-, Ton-,
Video- und Animationsdateien unterliegen dem Urheberrecht. Von EDV-RS erstellte
und nacherstellte Dateien dürfen weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe
kopiert, noch verändert und auf anderen Internetseiten zur verwendet werden.
Einige Seiten enthalten auch Daten, die dem Urheberrecht derjenigen unterliegen,
die diese zur Verfügung gestellt haben.
13. Export
Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierten
Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika
unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software,
technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen
Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der
Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Käufer ist damit
einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte
Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen,
in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder
weiterexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der
hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung
des amerikanischen "Department of Commerce", Abteilung für die Verwaltung von
Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle
Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt
sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf Länder, für die
Beschränkungen gelten:
Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro), Iran, Irak, Nordkorea,
Syrien und Vietnam;
Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten:
alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die begründete Vermutung hat,
dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden, für den Entwurf, die
Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der Raketentechnik, im
Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und biologischen Waffen
verwendet werden;
Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten:
jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf, der
Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik, im
Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und
biologische Waffen aus den USA importiert wurden.
14. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen
dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur
Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit EDV RS nur mit
schriftlicher Einwilligung von EDV RS abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der
Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von EDV RS
(Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich
deutsches Recht.